Geschichte und Hintergründe

1. Der Name

Der Name leitet sich vom lateinischen «confirmatio» her, was mit Stärkung übersetzt werden kann. Firmung meint eine Stärkung des eigenen Glaubens, der eigenen Verwurzelung und der eigenen Überzeugung aus dem christlichen Glauben zu leben.

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2. Die Geschichte

In der frühen Kirche erfolgt die Initiation durch einen dreifachen Akt: Taufe, Firmung und die Teilnahme am eucharistischen Mahl. Alle drei Sakramente wurden vom Bischof in einer einzigen Feier in der Osternacht gespendet, auf die sich die (erwachsenen) Taufbewerber durch das Katechumenat (Einführung in den Glauben), das bis zu 3 Jahren dauern konnte, vorbereitet hatten.

Die Firmpraxis war im Laufe der Kirchengeschichte verschieden. Es gab Zeiten, in denen ein Weihbischof von Konstanz nur selten zur Erteilung der Firmung in das Gebiet der Fürstabtei St.Gallen kam. In einer Pfarrei konnte es bis zur nächsten Firmung 10 bis 30 oder mehr Jahre dauern. Von einem Firmalter konnte damals nicht die Rede sein. Bis vor wenigen Jahrzehnten galt die Regel, dass der Bischof jedes vierte Jahr die Pfarrei besuchte und die 3. bis 6. Klässler firmte.

Seit 1990 bestand die Regel der Firmung in der 5./6. Klasse. In der Umfrage zum Religionsunterricht von 1993 kamen aus 30 Pfarreien Anregungen zur Verschiebung des Firmalters. 1995/96 haben sich der Priesterrat und der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger und –seelsorgerinnen damit befasst. Die Räte konnten sich für eine Änderung nicht entscheiden. Deswegen entschied Bischof Ivo damals grundsätzlich das Firmalter in der 5./6. Klasse beizubehalten, jedoch Versuche mit «Firmung ab 18» ermöglicht. Der Ordinariatsrat hat dazu 1999 entsprechende Rahmenbedingungen verabschiedet. An seiner Sitzung vom 15. Mai 2002 hat der Priesterrat und der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger und –seelsorgerinnen dem Bischof einstimmig empfohlen, im Bistum St.Gallen die Firmung ab 18 einzuführen.

Ausführlichere geschichtliche Hintergründe unter «Geschichte des Firmsakraments – Wandlung als Konstante» (pdf, 77KB)

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3. Die Firmtheologie

Das Firmsakrament, wie wir es heute kennen, ist ganz stark von der Praxis her geprägt. Diese hat sich im Laufe der Geschichte immer wieder verändert. So gibt es auch die verschiedensten Aspekte einer Firmtheologie, die je nach Situation (z.B. Firmalter,…) unterschiedliches Gewicht bekommen.
«Eckpfeiler der Firmtheologie und Firmpastoral» (pdf, 101KB)

Die folgenden Formulierungen beinhalten jene Aspekte, die heute als zentrale Schwerpunkte des Firmverständnisses gelten:

Mündigkeit / Entscheidung

Ich stehe bei der Firmung als junger Mensch da und sage selbst Ja. Ja zu mir, der/die sich dem Wirken des Geistes öffnet und die Verbindung mit dem Heiligen Geist (die in der Taufe zu Grunde gelegt ist) besiegeln lässt. Ich entscheide mich zu einem mündigen Leben aus dem christlichen Glauben und aus der Kraft des Geistes heraus.

Stärkung

Firmung als Sakrament der Stärkung: Ich bekomme in der Firmung Kraft des Geistes verliehen, die mich in meinem Glauben und Leben stärken und stützen soll, damit ich als getaufter und gefirmter Mensch Verantwortung übernehmen kann.

Gemeinschaft / Kirche

Durch die Firmung werde ich in die Mit–Verantwortung in der Kirche eingebunden für den Sendungsauftrag der Christen/–innen. Der/die Gefirmte wird öffentlich und mit seiner/ihrer Zustimmung hinein genommen in die Gemeinschaft der Kirche. Ich sage Ja zu dieser Gemeinschaft. Umgekehrt sagt die Kirche Ja zu mir als vollwertiges Mitglied.

Verleihung von Gaben / Charismen

Mit der Firmung wird auch ausgedrückt, dass Gott immer von neuem ja sagt zu mir und mich meint. Ich sage bei der Firmung meinen Namen. Dabei kommt zum Ausdruck, dass ich gemeint bin mit meinen Fähigkeiten, Veranlagungen, Begabungen, die mir in die Wiege gelegt worden sind. Zudem beschenkt der Heilige Geist mich mit seinen Gaben (vgl. 7 Gaben des Hl. Geistes).

Kommentare dazu unter «Eckpfeiler der Firmtheologie und Firmpastoral» (pdf, 56KB)

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